SE Schulungszentrum
Gemeinsam weiterbilden

Ladungssicherung / Jährliche Unterweisung


Alle Unternehmen sind durch die BG (Berufsgenossenschaft) dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes regelmäßig (einmal jährlich) zu unterweisen. 

Diese Unterweisung muss somit auch in dem Bereich der Ladungssicherung stattfinden.


Anmeldevoraussetzung:

Besitz eines Nachweises über das Ladungssicherungsseminar nach IDV 2700a.



Kurzfassung von Informationen:

Jährliche Unterweisung für nur 81,- € zzgl. Mwst. (0,5 Tage)


Preisdetails:


81,- € Teilnahmegebühr

   zzgl. 19% Mwst


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Für Privatleute, Firmen, Behörden usw.
ARGE, Jobcenter o. Ä. gerne per Rechnung


Zahlungsarten: Vorkasse, PayPal, Rechnung (nur für Bestandskunden)



Der Nutzen einer jährlichen Unterweisung:

Sie kommen Ihrer Pflicht der jährlichen Unterweisung nach                                                                                                                                                                                                    

Sie erfüllen die Vorschrift laut DGUV Vorschrift 1 §4



Zielgruppe:

Vom Unternehmer beauftragte Mitarbeiter in Betrieben, die nach DGUV Vorschrift 1 §4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen



Abschluss:

Teilnahmebestätigung des SE-Schulungszentrums
Auch ein Leistungsnachweis für den Unternehmer wird ausgestellt



Ausbildungsinhalte:

Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
Arbeitssicherheit
Hilfsmittel zur Ladungssicherung



Unterweisungsdauer:

ca. ein halber Tag



 

Wichtige Hinweise:


Bitte bringen Sie zur Schulung einen Personalausweis bzw. einen Reisepass mit.

Sollte der Auftraggeber/Teilnehmer verhindert sein, an einem Seminar teilzunehmen, muss die Abmeldung in Textform per E-Mail erfolgen.


Die Seminare können bis zu 30 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden.                                                                                                                        

Danach und bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr erhoben. Bei späteren Abmeldungen sowie Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch wird die volle Seminargebühr fällig. Grundsätzlich versuchen wir den stornierten Seminarplatz anderweitig zu vergeben, umso die Stornokosten zu minimieren.

 
 
 
 
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